Kann ich im Prozess statt Preisminderung die Rückabwicklung verlangen?
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Ständige Rechtsprechung seit 1959, zuletzt bestätigt am 25.02.2025 (9 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1959)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Umstieg von einem Gewährleistungsbehelf auf einen anderen wie etwa von der Preisminderung auf die Wandlung stellt eine Klagsänderung dar.OGH 6 Ob 134/08m, 07.07.2008
- Der Beklagte kann das zunächst auf Verbesserung abzielende (mangelnde Fälligkeit des Werklohnes infolge Verbesserungsverzug), mit der Einrede verbundene Gewährleistungsbegehren nachträglich auf ein Wandlungsbegehren ändern.OGH 7 Ob 541/95, 08.11.1995
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0018763 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 9.
- OGH 4 Ob 7/25w, 25.02.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 52/18k, 15.05.2018, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 932 · Rechte aus der Gewährleistung
- ABGB § 933 · Gewährleistungsfrist; Verjährung
- Zivilprozessordnung (ZPO) § 235
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nur mit einer Änderung Ihrer Klage. Wenn Sie auf Rückgängigmachung des Kaufs klagen, kann Ihnen das Gericht nicht einfach einen Preisnachlass zusprechen; das ist kein geringeres, sondern ein anderes Begehren. Der Wechsel von einem Behelf zum anderen ist eine Klagsänderung.
Ist der Mangel erfolgreich behoben worden, können Sie nicht mehr den Preis mindern oder den Vertrag auflösen. Das gilt auch dann, wenn die Behebung länger gedauert hat als angemessen.