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Welcher Zeitpunkt zählt für die Kosten der Mängelbehebung?

günstig für Käufer betrifft Käufer, Besteller, Unternehmer, Handwerker
Wenn ein Verkäufer oder ein Handwerker einen Mangel nicht behebt, werden die Kosten nach dem dafür erforderlichen Aufwand berechnet. Maßgeblich ist jener Zeitpunkt, zu dem die Verbesserung nach den Umständen des Falls frühestens möglich und Ihnen auch zumutbar war.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1984, zuletzt bestätigt am 27.02.2025 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (1984)

Die Kosten der Herstellung der Sache bzw des Werkes in den vertragsmäßig bedungenen Zustand sind nach dem dazu erforderlichen Aufwand in jenem Zeitpunkt zu ermitteln, in dem die Verbesserung infolge Verzuges des Verkäufers bzw des Unternehmers nach den Umständen des Einzelfalls frühestens möglich und dem Käufer bzw Besteller auch zumutbar war.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0018728 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Verkäufer Spätere Mängel und Verkürzung über die Hälfte

Wenn geprüft wird, ob Sie viel zu viel bezahlt haben, bleiben jedenfalls jene Mängel außer Betracht, die erst bei der Erfüllung später entstanden sind. Maßgeblich ist der Wert ohne diese späteren Mängel.

günstig für Verkäufer Preisminderung nach gelungener Reparatur

Ist der Mangel erfolgreich behoben worden, können Sie nicht mehr den Preis mindern oder den Vertrag auflösen. Das gilt auch dann, wenn die Behebung länger gedauert hat als angemessen.

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