Darf der Handwerker die Reparatur wegen zu hoher Kosten ablehnen?
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Ständige Rechtsprechung seit 1974, zuletzt bestätigt am 12.03.2026 (38 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1974)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Die exorbitanten Mangelfolgeschäden entstanden vor allem deshalb, weil es um ein luxuriöses Bauvorhaben in bester Wiener Innenstadtlage (Büros und Suiten) ging und der Schaden erst nach Fertigstellung und Bezug auftrat; Bejahung des gesamten Schadenersatzanspruchs.OGH 5 Ob 107/08h, 26.08.2008
- Ob diese Voraussetzung im Einzelfall vorliegt, hängt aber von den konkreten Umständen des zu beurteilenden Falles ab, denen keine über diesen hinausgehende Bedeutung zukommt.OGH 6 Ob 274/06x, 21.12.2006
- Hiebei ist nicht nur auf Mängel, die die Gebrauchstauglichkeit des Werkes beeinträchtigen, sondern auch auf die Unzumutbarkeit des Mangels für den Besteller aus sonstigen Gründen Bedacht zu nehmen. Auch der Ästhetik kann unter Umständen eine gewisse Werksfunktion zukommen, nämlich insbesondere dann, wenn das Werk gerade mit Rücksicht auf seine optische Qualität besonders kostspielig ist.OGH 4 Ob 150/02s, 20.08.2002
- So können selbst "Schönheitsfehler", die die Funktionalität eines Werkes nicht beeinträchtigen und nur mit hohem Aufwand beseitigt werden können, unter bestimmten Voraussetzungen die Verbesserung nicht unzumutbar erscheinen lassen.OGH 6 Ob 110/02y, 16.05.2002
- Die Höhe der Behebungskosten allein ist nicht ausschlaggebend, sondern es ist auf die Wichtigkeit einer Behebung des Mangels für den Besteller Bedacht zu nehmen.OGH 6 Ob 72/00g, 23.10.2000
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- Soweit nur optische oder funktionell das heißt bei Gebrauch des Werkes nicht ins Gewicht fallende Mängel vorliegen, ist eine Unverhältnismäßigkeit der den Klagsbetrag zumindest erreichenden Sanierung durch Erneuerung praktisch der gesamten Kunstharzbeschichtung zu bejahen.OGH 7 Ob 238/99x, 27.10.1999
- Auch der Werkunternehmer ist im Rahmen der Verbesserung zur Neuherstellung von Teilen verpflichtet; nur die Pflicht zur völligen Neuherstellung des Werkes wird von der Rechtsprechung (EvBl 1967/322) und einem Teil der Lehre verneint.OGH 4 Ob 586/87, 12.01.1988
- Hier: KaufvertragOGH 1 Ob 829/81, 03.03.1982
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0021717 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 5 von 38.
- OGH 5 Ob 17/26z, 12.03.2026, Fall aus Steiermark
- OGH 4 Ob 188/24m, 19.11.2024, Fall aus Wien
- OGH 7 Ob 43/23h, 28.06.2023, Fall aus Steiermark
- OGH 5 Ob 41/22y, 01.06.2022, Fall aus Steiermark
- OGH 10 Ob 29/16m, 27.06.2017, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 932 · Rechte aus der Gewährleistung
- ABGB § 1167 · Gewährleistung
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja. Eine Klausel, die Sie als Verbraucher bei Mängeln auf den Betrag der notwendigen Behebungskosten beschränkt, schränkt Ihr Zurückbehaltungsrecht unzulässig ein und ist unwirksam. Dasselbe gilt bei Werkverträgen.
Wird Ihnen in vorformulierten Bedingungen ein Zusatzentgelt verrechnet, das als Spesenersatz bezeichnet ist oder erkennbar einen bestimmten Aufwand abgelten soll, dann ist diese Bestimmung unwirksam, wenn das Entgelt den tatsächlichen Aufwand deutlich übersteigt.