Ist eine fehlende Baubewilligung ein behebbarer Mangel?
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Ständige Rechtsprechung seit 1986, zuletzt bestätigt am 23.10.2025 (5 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1986)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Damit steht die Unbehebbarkeit des Rechtsmangels fest, die die Kläger entweder zur Wandlung oder zur Preisminderung berechtigte (§ 932 Abs 1 ABGB in der vor dem 1. 1. 2002 geltenden Fassung).OGH 6 Ob 263/08g, 02.07.2009
- Die 2001 von den Klägern vom Beklagten gekaufte Liegenschaft samt darauf errichteten Bauten war mangelhaft, weil die am 4. 11. 1953 auf Widerruf erteilte Baugenehmigung des straßenseitigen Teils des Wohngebäudes mit 31. 12. 1974 erloschen war. Nach den Feststellungen des Erstgerichts war das Gebäude auch ohne die - von den Klägern am 11. 9. 2001 beantragten - Aufbauten nicht konsensfähig, weil die Bebauungsdichte überschritten wurde.OGH 6 Ob 263/08g, 02.07.2009
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0018730 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 5.
- OGH 9 Ob 47/25i, 23.10.2025, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 58/22y, 21.12.2022, Fall aus Wien
- OGH 3 Ob 244/19g, 22.01.2020, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 932 · Rechte aus der Gewährleistung
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Fehlt die baurechtliche Bewilligung, kann das die Rückabwicklung des Kaufs rechtfertigen. Wesentlich ist der Mangel jedenfalls dann, wenn er einen bedeutenden Teil des Gebäudes betrifft und dessen geplante Erweiterung verhindert; das hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Kann die Bewilligung nicht nachgetragen werden, ist der Mangel unbehebbar.
Wer eine Liegenschaft mit einem Haus kauft, darf nach der Verkehrsauffassung davon ausgehen, dass eine unwiderrufliche Baubewilligung vorliegt. Eine nur auf jederzeitigen Widerruf erteilte Bewilligung ist deshalb ebenso ein Rechtsmangel wie eine fehlende Bewilligung.