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Kann ich den Hauskauf ohne Baubewilligung rückgängig machen?

günstig für Käufer betrifft Käufer, Verkäufer, Hauseigentümer
Fehlt die baurechtliche Bewilligung, kann das die Rückabwicklung des Kaufs rechtfertigen. Wesentlich ist der Mangel jedenfalls dann, wenn er einen bedeutenden Teil des Gebäudes betrifft und dessen geplante Erweiterung verhindert; das hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Kann die Bewilligung nicht nachgetragen werden, ist der Mangel unbehebbar.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1998, zuletzt bestätigt am 23.10.2025 (7 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1998)

Der Mangel des baurechtlichen Konsenses kann den Wandlungsanspruch begründen. Zweifellos ist der Mangel wesentlich, wenn er einen bedeutenden Teil des Gebäudes betrifft und dessen geplante Erweiterung verhindert. Ob dies zutrifft, hängt von den besonderen Umständen des jeweiligen Einzelfalls ab. Der Mangel stellt einen unbehebbaren Rechtsmangel des öffentlichen Rechtes dar, wenn die fehlende behördliche Bewilligung nicht nachgetragen werden könnte (JBl 1987, 383).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0110820 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 4 von 7.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Verkäufer Fehlende behördliche Bewilligung als Mangel

Fehlt eine behördliche Bewilligung, ist das ein Mangel des Vertragsgegenstands. Er gilt als behebbar, wenn die Bewilligung nachträglich erteilt werden könnte.

günstig für Verkäufer Rückabwicklung des Kaufs wegen Mängeln

Einigen sich die Parteien nicht, wird ein Vertrag wegen Mängeln erst durch eine gerichtliche Entscheidung rückwirkend aufgehoben. Wer nur ankündigt, den Vertrag rückgängig zu machen, falls die Mängel nicht binnen einer Frist behoben werden, hebt den Vertrag damit noch nicht auf, auch wenn der Verkäufer nichts unternimmt.

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