Kann ich den Kauf rückabwickeln, obwohl ich darauf verzichtet habe?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1976, zuletzt bestätigt am 22.05.2024 (9 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1976)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die Beurteilung, ob ein Vertragsrücktritt wegen Verbesserungsverzugs oder wegen Vertrauensverlustes gerechtfertigt sei, beruht auf der einzelfallbezogenen Bewertung des jeweiligen Verhaltens der Streitteile.OGH 5 Ob 195/09a, 22.06.2010
- Hier: Erfolglose Verbesserungsversuche an einem Ofen. Bei einem Verbesserungsversuch wurde auch eine zusätzliche Beschädigung der Anlage verursacht.OGH 6 Ob 143/07h, 13.07.2007
- Der Übernehmer kann schon bei Misslingen des ersten Verbesserungsversuchs den Sekundärbehelf (Wandlung oder Preisminderung) in Anspruch nehmen.OGH 6 Ob 143/07h, 13.07.2007
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0016577 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 9.
- OGH 8 Ob 36/24p, 22.05.2024, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 879
- ABGB § 932 · Rechte aus der Gewährleistung
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja. Auf das Recht, wegen eines Mangels den Vertrag rückgängig zu machen, kann wirksam verzichtet werden. Eine solche Vereinbarung ist nicht schon deshalb sittenwidrig.
Nein. Wer eine Sache trotz Kenntnis der Mängel weiter benützt, kann den Vertrag in der Regel nicht mehr rückgängig machen; darin liegt meist ein stillschweigender Verzicht, vor allem wenn die Benützung lange dauert. Wer die Aufhebung will, muss die Sache möglichst in dem Zustand zurückstellen, in dem er sie erhalten hat.