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Kann ich den Kauf aufheben, wenn ein Mangel den Wert halbiert?

günstig für Käufer betrifft Käufer, Verkäufer, Konsumenten
Ist die gekaufte Sache wegen eines Mangels weniger als die Hälfte des Kaufpreises wert, können Sie die Aufhebung des Kaufs verlangen. Dass derselbe Mangel auch Gewährleistungsansprüche auslösen könnte, hindert Sie daran nicht.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1938, zuletzt bestätigt am 01.06.2022 (5 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1938)

Der Aufhebungsanspruch nach § 934 ABGB kann auch geltend gemacht werden, wenn die gekaufte Sache infolge eines Mangels, der einen Gewährleistungsanspruch begründen könnte, weniger als die Hälfte des Kaufpreises wert ist.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0024085 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 5.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Verkäufer Vertragsauflösung bei schwerer Vertragsverletzung

Sie können einen internationalen Kaufvertrag nur dann zur Gänze auflösen, wenn die Vertragsverletzung wirklich schwer wiegt. Das beurteilt das Gericht immer nach dem gesamten Bild des Einzelfalls und nach sachlichen Maßstäben. Dabei zählen Art und Ausmaß des Fehlers, seine Auswirkungen auf Sie sowie die Frage, ob eine Ersatzlieferung oder eine Reparatur in angemessener Zeit möglich, leistbar und für Sie zumutbar wäre.

günstig für Verkäufer Weiterbenützung und Verlust der Rückgabe

Nein. Wer eine Sache trotz Kenntnis der Mängel weiter benützt, kann den Vertrag in der Regel nicht mehr rückgängig machen; darin liegt meist ein stillschweigender Verzicht, vor allem wenn die Benützung lange dauert. Wer die Aufhebung will, muss die Sache möglichst in dem Zustand zurückstellen, in dem er sie erhalten hat.

Verwandte Fragen

Vertragsrecht · Geringfügiger Mangel und Vertragsauflösung
Vertragsrecht · Rückabwicklung ohne Rückgabe der Sache
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Vertragsrecht · Gewährleistung neben Verkürzung über die Hälfte