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Darf ich die Zahlung zurückhalten, bis Mängel behoben sind?

günstig für Besteller betrifft Bauherren, Konsumenten, Handwerker, Auftraggeber
Die Verbesserung eines Mangels können Sie nur mit einer Klage erzwingen. Solange nicht verbessert wurde, dürfen Sie Ihre Zahlung zurückhalten, aber nur bei Mängeln, deren Behebung keinen unverhältnismäßigen Aufwand verlangt, und nur im notwendigen Ausmaß. Für Arbeiten an sanitären Anlagen und an einer Zentralheizung im Haus gilt eine Frist von drei Jahren, auch wenn nicht alle Rohre unter Putz liegen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1962, zuletzt bestätigt am 24.06.2025 (20 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1962)

Der Verbesserungsanspruch kann nur klageweise durchgesetzt werden. Solange der Unternehmer dem Verlangen des Bestellers nicht entsprochen hat, steht diesem ein Zurückbehaltungsrecht nach § 1052 ABGB zu, aber nur wegen solcher Mängel, deren Behebung einen unverhältnismäßigen Aufwand nicht erfordert. Auch darf die Zurückbehaltung nicht über das notwendige Maß hinausgehen. Die Gewährleistungsfrist für Arbeiter an sanitären Anlagen und einer Zentralheizungsanlage in einem Haus beträgt drei Jahre, auch wenn nicht sämtliche Rohre unter Verputz gelegt sind.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

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Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0018756 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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