Kann ich Mängel noch nach Ablauf der Gewährleistungsfrist geltend machen?
günstig für Besteller betrifft Werkbesteller, Bauherren, Konsumenten, Unternehmer
Ja, unter einer Bedingung. Geht der Mangel auf ein rechtswidriges und schuldhaftes Verhalten der Firma zurück, können Sie den Schaden auch nach dem Ende der Gewährleistungsfrist ersetzt verlangen, solange die Verjährungsfrist läuft. Gewährleistung und Schadenersatz bestehen nebeneinander.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1990, zuletzt bestätigt am 04.02.2021 (61 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1990)
Im Werkvertragsrecht bestehen Gewährleistungsansprüche und Schadenersatzansprüche in voller Konkurrenz nebeneinander. Damit kann der Besteller wegen Mängeln des Werks auch noch nach Ablauf der Gewährleistungsfrist, jedoch innerhalb der Verjährungsfrist des § 1489 ABGB, vom Unternehmer das Erfüllungsinteresse fordern, sofern die Mängel auf dessen rechtswidriges und schuldhaftes Verhalten zurückzuführen sind.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Bei objektiver Schlechterfüllung ist zumindest prima facie von einem wenigstens sorgfaltswidrigen Verhalten auf Schädigerseite im Sinne einer Rechtswidrigkeitsvermutung auszugehen. Diese Vermutung gilt besonders dann, wenn den Schädiger - wie hier - eine spezifische Herstellungspflicht getroffen hat. Im Zusammenhang mit dem angeblich nicht behaupteten Verschulden übersieht der Beklagte, dass auch dort, wo Schadenersatzansprüche mit Gewährleistungsansprüchen konkurrieren, § 1298 ABGB anzuwenden ist.OGH 9 Ob 50/06b, 04.05.2006
- Ein dem Besteller im Zuge der Beseitigung eines Mangelschadens entstehender Verdienstentgang zählt nicht zu den fiktiven Reparaturkosten.OGH 7 Ob 235/02p, 13.11.2002
- Der Besteller kann die fiktiven Reparaturkosten insoweit verlangen, als er dadurch nicht besser gestellt wird als er stünde, wenn ordnungsgemäß erfüllt worden wäre.OGH 7 Ob 235/02p, 13.11.2002
- Hier: Bestandrecht.OGH 1 Ob 113/02b, 14.10.2002
- Die Verjährung des Schadenersatzanspruchs beginnt erst dann, wenn dem Besteller erkennbar ist, dass eine erfolgte Verbesserung misslungen ist, oder wenn feststeht, dass der Werkunternehmer die Verbesserung endgültig verweigert.OGH 6 Ob 34/00v, 13.04.2000
Alle 12 Ergänzungen anzeigen
- Bei unbehebbare Mängel steht dem Werkbesteller nur Anspruch auf Ersatz des Vertrauensschadens zu.OGH 7 Ob 238/99x, 27.10.1999
- Die Voraussetzungen und Folgen von Gewährleistung und Schadenersatz richten sich jeweils nach den besonderen Rechtsgrundlagen, also den §§ 922 ff bzw 1295 ff ABGB. Der Erwerber/Besteller kann daher wegen Mängeln, die auf ein rechtswidriges und schuldhaftes Verhalten des Veräußerers/Werkunternehmers zurückzuführen sind, Schadenersatz in der Höhe des positiven Vertragsinteresses fordern, die Gewährleistungsansprüche bleiben davon unberührt, wenn und so weit der Gläubiger damit nicht bereichert wird.OGH 2 Ob 217/98w, 10.09.1998
- Die alternative Anspruchskonkurrenz zwischen Gewährleistung und Schadenersatz gilt jedenfalls für den behebbaren Mangel.OGH 7 Ob 541/95, 08.11.1995
- Demjenigen, der vorgibt, daß er an der Erfüllung seiner (hier) vertragsmäßigen Verbindlichkeit ohne sein Verschulden gehindert worden ist, obliegt hiefür der Beweis.OGH 5 Ob 512/95, 25.04.1995
- § 1298 ABGB ist anzuwenden. In der Forderung des Deckungskapitals für den Verbesserungsaufwand liegt das Begehren auf Ersatz des Erfüllungsinteresses.OGH 1 Ob 590/94, 11.10.1994
- § 1298 ABGB ist anzuwenden.OGH 7 Ob 515/91, 18.04.1991
- Hier: Kaufvertragsrecht.OGH 8 Ob 600/90, 17.05.1990
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0021755 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 61.
- OGH 5 Ob 188/20p, 04.02.2021, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 16/19t, 13.06.2019, Fall aus Tirol
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 932 · Rechte aus der Gewährleistung
- ABGB § 1167 · Gewährleistung
- ABGB § 1295 · Von der Verbindlichkeit zum Schadenersatze
Verwandte Fragen
Vertragsrecht · Neubeginn der Frist nach Verbesserungszusage
Vertragsrecht · Gewährleistung nur für anfängliche Mängel
Vertragsrecht · Gewährleistung neben Schadenersatz
Vertragsrecht · Ergänzung des Gewährleistungsbegehrens
Vertragsrecht · Rückzahlung nach Vertragsauflösung wegen Mangels