Zum Inhalt springen

Kann ich Mängel noch nach Ablauf der Gewährleistungsfrist geltend machen?

günstig für Besteller betrifft Werkbesteller, Bauherren, Konsumenten, Unternehmer
Ja, unter einer Bedingung. Geht der Mangel auf ein rechtswidriges und schuldhaftes Verhalten der Firma zurück, können Sie den Schaden auch nach dem Ende der Gewährleistungsfrist ersetzt verlangen, solange die Verjährungsfrist läuft. Gewährleistung und Schadenersatz bestehen nebeneinander.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1990, zuletzt bestätigt am 04.02.2021 (61 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1990)

Im Werkvertragsrecht bestehen Gewährleistungsansprüche und Schadenersatzansprüche in voller Konkurrenz nebeneinander. Damit kann der Besteller wegen Mängeln des Werks auch noch nach Ablauf der Gewährleistungsfrist, jedoch innerhalb der Verjährungsfrist des § 1489 ABGB, vom Unternehmer das Erfüllungsinteresse fordern, sofern die Mängel auf dessen rechtswidriges und schuldhaftes Verhalten zurückzuführen sind.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 12 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0021755 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 61.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Vertragsrecht · Neubeginn der Frist nach Verbesserungszusage
Vertragsrecht · Gewährleistung nur für anfängliche Mängel
Vertragsrecht · Gewährleistung neben Schadenersatz
Vertragsrecht · Ergänzung des Gewährleistungsbegehrens
Vertragsrecht · Rückzahlung nach Vertragsauflösung wegen Mangels