Gilt der Schutz vor einem viel zu hohen Preis auch bei Miete?
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Ständige Rechtsprechung seit 1970, zuletzt bestätigt am 28.04.2022 (8 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1970)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: „Internet‑System‑Vertrag“ über Laufzeit von 48 Monaten.OGH 10 Ob 48/20m, 15.12.2020
- Gemeiner Wert der Gegenleistung ist bei Dauerschuldverhältnissen das marktübliche Entgelt beziehungsweise der angemessen Hauptmietzins nach § 16 Abs 1 MRG.OGH 8 Ob 567/93, 09.09.1993
- Überhaupt auf Dauerschuldverhältnisse.OGH 1 Ob 606/91, 18.12.1991
- Dies wird vom § 29 MRG nicht berührt.OGH 8 Ob 576/86, 18.09.1986
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0018917 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 8.
- OGH 7 Ob 14/22t, 28.04.2022, Fall aus Wien
- OGH 10 Ob 48/20m, 15.12.2020, Fall aus Salzburg
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Eine Leistung an den Vermieter dafür, dass er auf Rechte verzichtet und eine unsichere Lage bereinigt wird, gilt grundsätzlich als entgeltlich und damit zulässig. Unzulässig ist sie erst, wenn ein auffallendes Missverhältnis zwischen der Leistung und dem Rechtsverzicht des Vermieters besteht. Wer sich darauf beruft, muss das behaupten und beweisen.
Die gesetzlichen Regeln über Übergabe und Erhaltung dürfen Sie mit dem Vermieter abändern, soweit die Mietrechtsgesetzgebung nichts anderes zwingend vorschreibt. Die Grenze liegt dort, wo die Vereinbarung sittenwidrig wird oder Leistung und Gegenleistung grob auseinanderfallen. Zulässig ist es etwa, dass Sie Instandsetzung und Instandhaltung als teilweise Gegenleistung für die Benützung übernehmen; eine unbeschränkte Abwälzung in Vertragsformblättern ist dagegen grob benachteiligend.