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Kann ich mich gegen die Auflösung meines Mietvertrags wehren?

günstig für Mieter betrifft Mieter, Vermieter
Ja. Stützen Sie eine Klage darauf, dass die sofortige Auflösung unwirksam war, gelten sinngemäß dieselben Schutzbestimmungen wie sonst bei Mietzinsstreitigkeiten. Voraussetzung ist, dass Ihr Mietverhältnis dem Mieterschutz unterliegt.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1983, zuletzt bestätigt am 21.11.2018 (5 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1983)

In Rechtsstreitigkeiten, in denen das Klagebegehren auf die Unwirksamkeit einer Auflösungserklärung nach § 1118 ABGB gestützt wird, ist § 21 Abs 2 MG analog anzuwenden, sofern das Bestandverhältnis den Bestimmungen des Mietengesetzes unterliegt.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0020961 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 5.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Vermieter Räumungsklage des Vermieters

Ja. Mit der Räumungsklage macht der Vermieter seinen Anspruch auf Rückgabe des Mietgegenstands geltend. Die Auflösung des Mietverhältnisses kann schon vorher erfolgt sein, sie kann aber auch erst in der Klage selbst erklärt werden.

günstig für Vermieter Sofortige Auflösung wegen Unbrauchbarkeit

Nein. Sie können den Vertrag nur dann sofort beenden, wenn der Mietgegenstand bereits jetzt für den vereinbarten Gebrauch unbrauchbar ist. Die bloße Sorge, dass ein solcher Zustand künftig eintreten könnte, genügt in der Regel nicht.

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