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Kann ich mich wehren, wenn der Pachtzins viel zu hoch war?

günstig für Pächter betrifft Pächter, Verpächter, Werkunternehmer, Werkbesteller
Ja. Auch nach Auflösung des Pachtvertrags können Sie einer Klage auf Zahlung des Pachtzinses entgegenhalten, dass Sie um mehr als die Hälfte verkürzt wurden, und verlangen, dass der Wert der von Ihnen bezogenen Früchte gegen den bereits bezahlten Pachtzins aufgerechnet wird.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1935, zuletzt bestätigt am 30.03.2021 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1935)

Der Pächter kann auch nach Auflösung des Pachtvertrages der Klage des Verpächters auf Bezahlung des Pachtzinses die Einrede der Verletzung über die Hälfte entgegensetzen und verlangen, daß der Wert der von ihm bezogenen Früchte gegen den bereits bezahlten Pachtzins aufgerechnet werde.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0024095 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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Im Gesetz

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