Wer muss beweisen, dass ich den Mangel rechtzeitig gemeldet habe?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 1985, zuletzt bestätigt am 29.03.2022 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1985)
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0018933 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 4 Ob 27/22g, 29.03.2022, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 933 · Gewährleistungsfrist; Verjährung
- Zivilprozessordnung (ZPO) § 503
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Bleibt offen, wann ein Mangel aufgetreten ist und woher er kommt, geht das zu Lasten dessen, der Ihnen die Sache übergeben hat. Er muss nämlich beweisen, dass der Mangel bei der Übergabe noch nicht vorhanden war. Gelingt ihm dieser Beweis nicht, wirken sich die Unklarheiten gegen ihn aus.
Der Übergeber, also die Person oder der Betrieb, von dem Sie die Sache erhalten haben. Die Fristen für Mängelansprüche sind Verjährungsfristen, und wer sich auf Verjährung beruft, muss die Umstände dafür beweisen. Sie müssen die Rechtzeitigkeit also nicht selbst nachweisen.