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Wer muss beweisen, dass meine Mängelansprüche verjährt sind?

günstig für Käufer betrifft Käufer, Verkäufer, Konsumenten, Unternehmer
Der Übergeber, also die Person oder der Betrieb, von dem Sie die Sache erhalten haben. Die Fristen für Mängelansprüche sind Verjährungsfristen, und wer sich auf Verjährung beruft, muss die Umstände dafür beweisen. Sie müssen die Rechtzeitigkeit also nicht selbst nachweisen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2022, zuletzt bestätigt am 29.03.2022 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (2022)

Seit dem GewRÄG – wie auch durch die Überschrift vor § 933 ABGB klargestellt ist – handelt es sich bei den Gewährleistungsfristen um Verjährungsfristen. Nach der geltenden Rechtslage kann jedenfalls keinem Zweifel unterliegen, dass die Beweislast für das Vorliegen der Verjährung begründenden Umstände den Übergeber trifft.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0133946 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Verkäufer Beweis der rechtzeitigen Geltendmachung

Das müssen Sie beweisen, wenn Sie Gewährleistung verlangen. Lässt sich der Zeitpunkt nicht genau feststellen, kommt es darauf an, ob sich der Mangel jedenfalls in den sechs Monaten vor Einbringung der Klage einordnen lässt. Gelingt diese Zuordnung nicht, ist die Frist nicht nachgewiesen.

günstig für Verkäufer Beweislast für die dreijährige Frist

Das muss derjenige beweisen, der sich auf die Gewährleistung beruft. Wollen Sie sich also auf die dreijährige Frist stützen, müssen Sie die Voraussetzungen dafür nachweisen. Gelingt Ihnen das nicht, bleibt es bei der kürzeren Frist.

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