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Wer muss beweisen, dass die längere Gewährleistungsfrist gilt?

günstig für Verkäufer betrifft Käufer, Verkäufer, Übernehmer, Übergeber
Das muss derjenige beweisen, der sich auf die Gewährleistung beruft. Wollen Sie sich also auf die dreijährige Frist stützen, müssen Sie die Voraussetzungen dafür nachweisen. Gelingt Ihnen das nicht, bleibt es bei der kürzeren Frist.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1985, zuletzt bestätigt am 29.03.2022 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1985)

Die Beweislast für die Geltung der dreijährigen Gewährleistungsfrist trifft den, der die Gewährleistung geltend macht.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0018869 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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Im Gesetz

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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Käufer Beweislast bei Gewährleistungsfristen

Der Übergeber, also die Person oder der Betrieb, von dem Sie die Sache erhalten haben. Die Fristen für Mängelansprüche sind Verjährungsfristen, und wer sich auf Verjährung beruft, muss die Umstände dafür beweisen. Sie müssen die Rechtzeitigkeit also nicht selbst nachweisen.

günstig für Käufer Ablieferung als Beginn der Gewährleistungsfrist

Die Frist knüpft an die Ablieferung an, und die ist nicht durchwegs dasselbe wie die Übergabe des Eigentums. Es kommt darauf an, wann Sie die Leistung tatsächlich in die Hand bekommen und dadurch überprüfen können.

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