Muss der Beschenkte verurteilt sein, damit ich die Schenkung widerrufe?
günstig für Geschenkgeber betrifft Geschenkgeber, Beschenkte, Angehörige, Erben
Wenn Sie eine Schenkung wegen groben Undanks widerrufen wollen, muss der Beschenkte deswegen nicht vom Strafgericht verfolgt oder verurteilt worden sein. Das Zivilgericht prüft in einem solchen Fall selbst, ob die strafbare Handlung verwirklicht wurde.
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Ständige Rechtsprechung seit 1989, zuletzt bestätigt am 13.01.2022 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1989)
Dass der Geschenknehmer für die strafbaren Handlung nicht strafgerichtlich verfolgt und verurteilt worden ist, spielt keine Rolle; die Verwirklichung des strafbaren Tatbestandes ist in einem solchen Fall vom Zivilgericht als Vorfrage zu prüfen.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0018970 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 5 Ob 205/21i, 13.01.2022, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
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