Was muss der Beschenkte zurückgeben, wenn die Schenkung widerrufen wird?
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Wer beschenkt wurde, muss das herausgeben, worum er im Zeitpunkt des Widerrufs noch bereichert ist. Durch den groben Undank wird der Beschenkte so behandelt, als hätte er die Sache unredlich besessen. Nach diesen strengeren Regeln richtet sich der Umfang seiner Rückgabepflicht.
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Ständige Rechtsprechung seit 1972, zuletzt bestätigt am 13.01.2022 (5 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1972)
Der Beschenkte hat die vorhandene Bereicherung herauszugeben. Grober Undank macht den Beschenkten zum unredlichen Besitzer, weshalb sich der Umfang seiner Haftung für sie Rückstellung der geschenkten Sache nach den Regeln der §§ 335, 336 ABGB richtet.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0019013 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 5.
- OGH 5 Ob 205/21i, 13.01.2022, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
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