Kann ich ein Geschenk zurückfordern, wenn ich selbst provozierte?
günstig für Schenker betrifft Schenker, Beschenkte, Angehörige, Erben
Schwere Beschimpfungen können auch dann groben Undank begründen und den Widerruf der Schenkung tragen, wenn Sie als Schenker dazu Anlass gegeben haben. Auch eigene schwere Verfehlungen nehmen dem Verhalten des Beschenkten diesen Charakter nicht ohne Weiteres. Beurteilt wird das Verhalten beider Seiten; haben Sie den Beschenkten gereizt, schließt das groben Undank häufig aus.
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Ständige Rechtsprechung seit 1928, zuletzt bestätigt am 13.01.2022 (5 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1928)
Schwere Beschimpfungen des Geschenkgebers begründen auch dann groben Undank, wenn dieser dazu Anlaß gab.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Eigene, selbst unter Umständen, schwere Verfehlungen des Schenkers gegenüber dem Beschenkten entkleiden nicht ohne weiteres eine schwere Verfehlung des Beschenkten ihres Charakters als grober Undank, denn es ist das Verhalten beider Teile unter Berücksichtigung des besonderen moralischen Verpflichtungsverhältnisses zu beurteilen, in welchem der Beschenkte zum Schenker steht.OGH 5 Ob 29/75, 17.06.1975
- Eine Reizung des Beschenkten durch den Schenker schließt häufig groben Undank aus.OGH 6 Ob 152/73, 06.09.1973
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0022117 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 5.
- OGH 5 Ob 205/21i, 13.01.2022, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
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