Ist mein Verzicht im Vertragsformular auf Anfechtung wirklich gültig?
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Nicht ohne weiteres. Aus einer bloß formularmäßigen Erklärung, man kenne den wahren Wert der Sache und schließe den Vertrag aus besonderer Vorliebe, weshalb man auf die Anfechtung wegen Verkürzung über die Hälfte verzichte, kann nicht schon auf die Gültigkeit dieses Verzichts geschlossen werden.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 1990, zuletzt bestätigt am 28.11.2019 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1990)
Aus der rein formularmäßigen Erklärung, den wahren Wert einer Sache zu kennen und den Vertrag aus besonderer Vorliebe zu schließen, weshalb auf dessen Anfechtung wegen Verletzung über die Hälfte verzichtet werde, kann nicht ohne weiteres auf die Gültigkeit einer derartigen Verzichtserklärung geschlossen werden.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0018979 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 9 Ob 69/19s, 28.11.2019, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
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