Kann ich den Kauf anfechten, wenn der Preis stark abwich?
günstig für Verkürzter betrifft Käufer, Verkäufer, Konsumenten, Unternehmer
Die Anfechtung wegen Verkürzung über die Hälfte ist nur dann ausgeschlossen, wenn Sie den wahren Wert tatsächlich gekannt haben. Die bloße Erklärung, ihn zu kennen, genügt dafür nicht. Beweisen muss diese Kenntnis der andere Vertragsteil.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1995, zuletzt bestätigt am 28.11.2019 (6 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1995)
Laesio enormis ist nur dann ausgeschlossen, wenn der Verkürzte Kenntnis von wahren Wert hat, die bloße Erklärung, den wahren Wert zu kennen, reicht nicht aus. Dafür, dass dem Verkürzten der wahre Wert bekannt war, ist der andere Teil beweispflichtig.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Eine Partei kann bewusst einen die Grenzen der laesio enormis weit übersteigenden Verlust hinnehmen und eine Schenkung vereinbaren.OGH 6 Ob 20/16h, 30.03.2016
- Hier war dem Kläger beim Verkauf seines Liegenschaftsanteils bewusst, dass er einen die Grenzen der laesio enormis (weit) übersteigenden Verlust hinnehmen wird.OGH 3 Ob 50/14w, 08.04.2014
- Hier: Die im Konzern-auch als Organe-involvierten Kläger wussten beim Vertragsabschluss umfassend über den gesamten Konzern, dessen Wert und den Wert der Aktien des Konzerns Bescheid.OGH 6 Ob 148/07v, 13.07.2007
- Ebenso stellt die Bestimmung des § 351a HGB einen Ausschlussgrund dar, für den stets der "Verkürzende" die Beweislast trägt.OGH 1 Ob 161/01k, 07.08.2001
- Hat sich der Verkürzte bewusst auf ein Verlustgeschäft eingelassen, so ist er doch nicht von der Anfechtung wegen laesio enormis ausgeschlossen, wenn sich nachträglich eine noch größere Abweichung von wahren Wert herausstellt, die zur Hälftewertüberschreitung führt.OGH 1 Ob 161/01k, 07.08.2001
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0087574 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 6.
- OGH 9 Ob 69/19s, 28.11.2019, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
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