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Kann ich den Kauf anfechten, wenn der Preis stark abwich?

günstig für Verkürzter betrifft Käufer, Verkäufer, Konsumenten, Unternehmer
Die Anfechtung wegen Verkürzung über die Hälfte ist nur dann ausgeschlossen, wenn Sie den wahren Wert tatsächlich gekannt haben. Die bloße Erklärung, ihn zu kennen, genügt dafür nicht. Beweisen muss diese Kenntnis der andere Vertragsteil.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1995, zuletzt bestätigt am 28.11.2019 (6 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1995)

Laesio enormis ist nur dann ausgeschlossen, wenn der Verkürzte Kenntnis von wahren Wert hat, die bloße Erklärung, den wahren Wert zu kennen, reicht nicht aus. Dafür, dass dem Verkürzten der wahre Wert bekannt war, ist der andere Teil beweispflichtig.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0087574 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 6.

Im Gesetz

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