Zum Inhalt springen
Anderes · Begriff der Subvention

Was ist eine Subvention?

betrifft Unternehmer, Förderwerber, Vereine, Gemeinden
Eine Subvention ist eine Zuwendung mit Geldwert aus öffentlichen Mitteln an eine private Person oder ein privates Unternehmen. Der Empfänger zahlt dafür kein marktübliches Entgelt, sondern erklärt sich bereit, sich in einer Weise zu verhalten, die im öffentlichen Interesse liegt.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1993, zuletzt bestätigt am 24.07.2023 (8 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1993)

Unter einer "Subvention" wird eine vermögenswerte Zuwendung aus öffentlichen Mitteln verstanden, die ein Verwaltungsrechtsträger einem Privatrechtssubjekt zukommen lässt, sofern sich dieses statt zur Leistung eines marktmäßigen Entgelts zu einem im öffentlichen Interesse gelegenen subventionsgerechten Verhalten bereit erklärt.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0018992 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 8.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Vertragsrecht · Begriff der öffentlichen Förderung
Vertragsrecht · Förderung als privatrechtliches Handeln
Vertragsrecht · Förderung als privatrechtlicher Vertrag
Vertragsrecht · Anspruch auf zugesagte Förderung
Vertragsrecht · Förderungsvergabe als privates Handeln