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Handelt die Behörde bei Förderungen wie ein Vertragspartner?

betrifft Unternehmer, Landwirte, Förderungswerber, Vereine
Bei der Vergabe von Förderungen ist im Zweifel anzunehmen, dass die Stelle nicht hoheitlich, sondern wie ein privater Vertragspartner handelt.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1988, zuletzt bestätigt am 25.03.2026 (23 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1988)

In der Förderungsverwaltung ist im Zweifel privatrechtliches Handeln anzunehmen (hier: Kälbermastprämienaktion).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 18 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0049747 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 5 von 23.

Genannte Normen

AHG §1 Bb

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