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Bekomme ich eine Bestätigung, um mich ins Grundbuch eintragen zu lassen?

günstig für Erwerber betrifft Erben, Vermächtnisnehmer, Pflichtteilsberechtigte, Käufer
Ja. Die Bestätigung des Verlassenschaftsgerichts steht nicht nur Vermächtnisnehmern zu, sondern auch jenen, die eine Liegenschaft im Rahmen eines Erben- oder Pflichtteilsübereinkommens als Abfindung erhalten. Damit können sie ihr Eigentum im Grundbuch eintragen lassen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2002, zuletzt bestätigt am 20.06.2017 (10 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2002)

Die Amtsbestätigung nach § 178 AußStrG ist nicht nur Legataren, sondern auch denjenigen auszustellen, die Liegenschaften im Zusammenhang mit einer Abfindung von Erben oder Noterben im Rahmen eines Erbenübereinkommens oder Pflichtteilsübereinkommens erwerben.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0117089 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 10.

Im Gesetz

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