War das Geld von meinen Angehörigen ein Darlehen oder ein Geschenk?
günstig für Geldempfänger betrifft Darlehensnehmer, Darlehensgeber, Familienangehörige, Erben
Von einem Darlehen spricht man nur, wenn vereinbart wurde, dass die gleiche Menge derselben Art und Güte zurückzugeben ist. Das Versprechen der Rückzahlung gehört zwingend dazu. Wer die Rückzahlung fordert, muss dieses Versprechen beweisen. Innerhalb der Familie wird eine stillschweigende Rückzahlungspflicht ohne weitere Umstände grundsätzlich verneint.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1975, zuletzt bestätigt am 20.12.2023 (22 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1975)
Beim Darlehen werden vertretbare Sachen in das Eigentum des Empfängers mit der Abrede übertragen, dass die gleiche Menge gleicher Art und Güte zurückzugeben ist. Zu den essentiellen Erfordernissen des Darlehens gehört sohin das Versprechen der Rückzahlung.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Stützt die klagende Partei ihre Forderung auf einen ganz konkreten Vertragstyp (hier: Darlehen), muss sie demnach dieses für die Annahme eines Darlehensvertrages wesentliche Versprechen der Rückzahlung beweisen. Misslingt der Nachweis dieser den Anspruch begründenden rechtserzeugenden Tatsache, ist das Klagebegehren abzuweisen.OGH 10 Ob 93/02b, 18.07.2002
- Für das Darlehen ist die Verpflichtung zur Rückzahlung wesentlich.OGH 10 Ob 93/02b, 18.07.2002
- Im Familienkreis ist eine schlüssig begründete Rückzahlungsverpflichtung ohne Hinzutreten weiterer Umstände grundsätzlich zu verneinen.OGH 8 Ob 100/00i, 09.11.2000
- Ohne Verlangen auf Rückgabe entsteht kein Darlehen, weil bei Leistung von Geldbeträgen an oder für Familienangehörige eine schlüssig begründete Rückzahlungsverpflichtung zu verneinen ist.OGH 9 Ob 395/97x, 11.02.1998
- In der Feststellung, dass ein Darlehen zugezählt wurde, liegt auch die Feststellung der Vereinbarung der Rückzahlungsverpflichtung.OGH 5 Ob 753/81, 12.01.1982
Alle 6 Ergänzungen anzeigen
- Wenn kein bestimmter Rückzahlungstermin vereinbart, kann sich die Fälligkeit auch nach dem zweiten oder dritten Fall des § 904 ABGB bestimmen.OGH 6 Ob 550/81, 04.03.1981
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0019325 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 22.
- OGH 1 Ob 190/23g, 20.12.2023, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 983 · Darlehensvertrag
Verwandte Fragen
Vertragsrecht · Beweis der Entgeltlichkeit
Erbrecht · Geldanspruch statt Herausgabe des Geschenks
Vertragsrecht · Rückforderung trotz gültiger Schuld
Vertragsrecht · Darlehenszusage und Frist beim Vorvertrag
Erbrecht · Umfang der Auskunft über Schenkungen