Wer muss beweisen, dass etwas keine Schenkung war?
betrifft Beschenkte, Geschenkgeber, Gläubiger, Kläger
Nur wenn sich beide Seiten einig sind, dass ohne Gegenleistung und nicht zur Erfüllung einer Verbindlichkeit geleistet wird, handeln sie in Schenkungsabsicht. Wer aus einem formlosen Versprechen eine Leistung verlangt, muss beweisen, dass es sich um ein entgeltliches Geschäft und nicht um eine Schenkung handelt. Die Gegenleistung muss nicht in Geld bestehen; es genügt ein Interesse an einem bestimmten Verhalten des Empfängers.
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Ständige Rechtsprechung seit 1960, zuletzt bestätigt am 19.11.2024 (27 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1960)
Nur wenn sich die Parteien einig sind, dass die Sache ohne Gegenleistung und nicht in Erfüllung einer Verbindlichkeit überlassen wird, handeln sie in Schenkungsabsicht. Wer aus einem formlosen Versprechen eine Leistung verlangt, dem obliegt der Beweis, dass es sich um ein entgeltliches Geschäft und nicht um eine Schenkung handelt. Die Gegenleistung muss nicht eine geldwerte Leistung sein; es genügt, dass auf der Seite des Leistenden ein Interesse an einem bestimmten Verhalten des Empfängers der Leistung besteht.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Entgelt der Zessionarin für den Erwerb der Forderungen bestand nicht bloß im symbolischen Kaufpreis von einem Euro, sondern auch in der Abrede, dass im Fall eines Obsiegens der Klägerin ein Teil des ersiegten Betrags der Insolvenzmasse zufließen sollte.OGH 10 Ob 50/23k, 19.11.2024
- Die Ungewissheit über den Ausgang des Prozesses stellt zwar ein aleatorisches Element dar, schließt jedoch die Qualifikation der auf Herausgabe eines Teils des ersiegten Betrags gerichteten Vereinbarung als Entgelt für die Zession und somit der Zession insgesamt als entgeltlich nicht aus.OGH 10 Ob 50/23k, 19.11.2024
- Hier: OptionsvertragOGH 4 Ob 217/21x, 28.03.2023
- Dass sich eine politische Partei erhofft haben mag, durch den Ausschank von Gratis‑Getränken bei einer Veranstaltung letztlich das Wahlverhalten der Besucher zu ihren Gunsten zu beeinflussen, reicht nicht, um den Schenkungscharakter hinsichtlich der Getränke auszuschließen.OGH 4 Ob 118/19k, 24.10.2019
- Die Unentgeltlichkeit wird durch das bloße Erwarten der weiteren Pflege bis zum erkennbar bevorstehenden Ableben nicht ausgeschlossen.OGH 5 Ob 191/10i, 24.01.2011
Alle 12 Ergänzungen anzeigen
- Eine bloß erhoffte Gegenleistung schließt den Schenkungscharakter (die Unentgeltlichkeit) nicht aus.OGH 3 Ob 217/09x, 27.01.2010
- Die Beweislast für die Schenkungsabsicht trägt derjenige, der sich hierauf beruft.OGH 8 Ob 3/09p, 27.01.2009
- Die für die Annahme einer Schenkung erforderliche Unentgeltlichkeit bedeutet, dass nach dem Parteiwillen kein Entgelt erbracht wird. Sie wird durch jede synallagmatisch, konditional oder kausal verknüpfte Gegenleistung, die in einer Handlung oder Unterlassung bestehen kann und keinen Vermögenswert haben muss, ausgeschlossen. Es genügt, dass auf der Seite des Leistenden ein Interesse an einem bestimmten Verhalten des Empfängers der Leistung besteht.OGH 8 Ob 3/09p, 27.01.2009
- Hier: In Erfüllung einer früher eingegangenen Verpflichtung zur Rückübertragung eines übernommenen landwirtschaftlichen Betriebs.OGH 5 Ob 204/08y, 13.01.2009
- Die Erfüllung moralischer Verpflichtungen schließt eine Schenkung aus.OGH 1 Ob 2/68, 25.01.1968
- Wenn ein Erbe im Wege eines Erbübereinkommens ein vielfaches dessen bekommt, was dem anderen (gleichberechtigten) Erben zufällt, kann nicht auf eine (Teilunentgeltlichkeit) Unentgeltlichkeit geschlossen werden. Nicht jeder zweiseitige Vertrag, der einem Teil einen größeren Vorteil bringt, als dem anderen, darf als Schenkung des Mehrwertes angesehen werden.OGH 8 Ob 156/66, 07.06.1966
- Übergabe einer Liegenschaft gegen Verpflichtung, die Anfechtung des erblasserischen Testamentes wegen Testierunfähigkeit zu unterlassen.OGH 6 Ob 413/61, 29.11.1961
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0018852 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 27.
- OGH 10 Ob 50/23k, 19.11.2024, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 217/21x, 28.03.2023, Fall aus Oberösterreich
- OGH 4 Ob 118/19k, 24.10.2019, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
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