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Welche Pflichten hat jemand, dem ich mein Tier anvertraue?

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Wer Wartung und Pflege eines Tieres übernimmt, schließt einen Verwahrungsvertrag; die Betreuung fällt unter die Pflicht zur Obsorge. Soweit damit auch aktive Tätigkeiten verbunden sind, enthält der Vertrag Elemente eines Werkvertrags. Das gilt etwa für die Einstellung, Fütterung und Wartung eines Pferdes.

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Ständige Rechtsprechung seit 1974, zuletzt bestätigt am 25.05.2016 (8 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1974)

Es liegt ein Verwahrungsvertrag vor und es fällt unter den Begriff Obsorge, wenn jemandem die Wartung und Pflege eines Tieres (hier Katze) anvertraut wird.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0019347 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 8.

Im Gesetz

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