Welche Pflichten hat jemand, dem ich mein Tier anvertraue?
günstig für Tierhalter betrifft Tierhalter, Betreuer, Pensionsbetrieb, Konsument
Wer Wartung und Pflege eines Tieres übernimmt, schließt einen Verwahrungsvertrag; die Betreuung fällt unter die Pflicht zur Obsorge. Soweit damit auch aktive Tätigkeiten verbunden sind, enthält der Vertrag Elemente eines Werkvertrags. Das gilt etwa für die Einstellung, Fütterung und Wartung eines Pferdes.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1974, zuletzt bestätigt am 25.05.2016 (8 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1974)
Es liegt ein Verwahrungsvertrag vor und es fällt unter den Begriff Obsorge, wenn jemandem die Wartung und Pflege eines Tieres (hier Katze) anvertraut wird.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Für den Fall der Beschädigung des Pferdes traf den Beklagten außerdem die Verpflichtung, die Klägerin unverzüglich zu verständigen und Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen.OGH 6 Ob 72/08v, 07.07.2008
- Soweit damit eine Verpflichtung zu positiven Handlungen verbunden ist, enthält er auch Elemente eines Werkvertrages.OGH 10 Ob 10/03y, 29.04.2003
- Hier: Einstellung, Fütterung und Wartung eines Pferdes.OGH 7 Ob 74/03p, 28.04.2003
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0019347 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 8.
- OGH 9 Ob 47/15z, 25.05.2016, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
Verwandte Fragen
Vertragsrecht · Tierverwahrung und Verlust des Tieres
Schadenersatz · Übergabe des Tieres an eine andere Person
Schadenersatz · Verwahrung behördlich abgenommener Tiere
Schadenersatz · Zumutbare Verwahrung von Tieren
Schadenersatz · Übergabe eines Tieres zur Betreuung