OGH 9 Ob 47/15z
Worum es ging: Muss ich zahlen, wenn meine Tiere in der Pension entlaufen?
Die Regeln aus dieser Entscheidung
Für die Verwahrung selbst nicht. Wer Tiere in Obsorge nimmt und sie durch eigenes Verschulden nicht mehr zurückgeben kann, verliert seinen Anspruch auf das Entgelt für die Verwahrung. Die bis zum Verlust tatsächlich aufgewendeten Kosten für Verpflegung und Versorgung kann er aber verlangen.
Wer Wartung und Pflege eines Tieres übernimmt, schließt einen Verwahrungsvertrag; die Betreuung fällt unter die Pflicht zur Obsorge. Soweit damit auch aktive Tätigkeiten verbunden sind, enthält der Vertrag Elemente eines Werkvertrags. Das gilt etwa für die Einstellung, Fütterung und Wartung eines Pferdes.
Ja, soweit das nach der Natur der Sache nötig ist, um sie zu erhalten oder ihre Verschlechterung zu verhindern. Die Verwahrung ist nicht bloß die Überlassung eines Raumes, sondern Obhut. Auch regelmäßig zu erbringende Handlungen wie eine Wartung gehören dazu, wenn sich das aus den Umständen erschließen lässt.
Ist eine hinterlegte Sache beschädigt worden, muss derjenige beweisen, der sie aufbewahrt hat, dass es Zufall war. Gelingt ihm das nicht, haftet er für den Schaden.
Stammt ein Schaden aus dem Bereich, für den Ihr Vertragspartner verantwortlich ist, muss er sich entlasten. Er muss also beweisen, dass er und seine Leute die gebotene Sorgfalt eingehalten haben. Sie müssen ihm sein Verschulden nicht nachweisen.
Derjenige, der sie einhalten musste. Verstöße gegen besondere Schutzgesetze werden den gesetzlichen Verbindlichkeiten zugeordnet; dann muss der Verpflichtete beweisen, dass ihn kein Verschulden trifft. Für sonstige objektive Pflichtwidrigkeiten bleibt es dagegen bei der Vermutung, dass ein Schaden ohne Verschulden eines anderen entstanden ist.
Nein. Das Gesetz knüpft besondere Folgen nur an die Verletzung einer genau umschriebenen Schutzvorschrift. Deshalb muss zwischen solchen Vorschriften und allgemein gehaltenen Verhaltensgeboten unterschieden werden.
Das Gericht darf seine Entscheidung nicht auf eine rechtliche Überlegung stützen, die Sie nicht beachtet haben und auf die Sie das Gericht nicht hingewiesen hat. Sie müssen die Gelegenheit bekommen, sich dazu zu äußern.
Das Gericht ist an Ihre Anträge und an den geltend gemachten Anspruch gebunden. Haben Sie keinen bestimmten Rechtsgrund genannt, darf es unter den in Betracht kommenden Ansprüchen wählen. Haben Sie sich ausdrücklich auf einen bestimmten Rechtsgrund gestützt, darf es Ihrer Klage nicht aus einem anderen Grund stattgeben.
Der Weg durch die Instanzen
- Landesgericht Salzburg, 13.01.2015, 13 Cg 61/13w-30
- Oberlandesgericht Linz als Berufungsgericht, 20.04.2015, 6 R 47/15x-34
Zitierte Paragrafen
ABGB § 1298 ABGB § 957 ABGB § 961 ABGB § 964 ZPO § 52
Entscheidungstext
56 Absätze, 24.284 Zeichen · im RIS ansehen
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Gericht
OGH
Entscheidungsdatum
25.05.2016
Geschäftszahl
9Ob47/15z
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Dr. Hopf als Vorsitzenden sowie den Hofrat Mag. Ziegelbauer, die Hofrätin Dr. Dehn, den Hofrat Dr. Hargassner und die Hofrätin Mag. Korn als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei A*****, vertreten durch WGK Korp-Grünbart Rechtsanwälte GmbH in Andorf, gegen die beklagte Partei U*****, vertreten durch Ebner Aichinger Guggenberger Rechtsanwälte GmbH in Salzburg, wegen 16.331,50 EUR sA, über die Revision der beklagten Partei (Revisionsinteresse: 16.221,50 EUR) gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Linz als Berufungsgericht vom 20. April 2015, GZ 6 R 47/15x-34, womit infolge Berufung der klagenden Partei das Urteil des Landesgerichts Salzburg vom 13. Jänner 2015, GZ 13 Cg 61/13w-30, teilweise abgeändert wurde, in nichtöffentlicher Sitzung den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Der Revision wird Folge gegeben.
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