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Muss ich zahlen, wenn meine Tiere in der Pension entlaufen?

günstig für Tierhalter betrifft Tierhalter, Verwahrer, Pensionsbetriebe, Konsumenten
Für die Verwahrung selbst nicht. Wer Tiere in Obsorge nimmt und sie durch eigenes Verschulden nicht mehr zurückgeben kann, verliert seinen Anspruch auf das Entgelt für die Verwahrung. Die bis zum Verlust tatsächlich aufgewendeten Kosten für Verpflegung und Versorgung kann er aber verlangen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1994, zuletzt bestätigt am 25.05.2016 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1994)

Der Vertrag über die Verwahrung von Tieren enthält zwei Aufgaben: einerseits Verpflegung und Versorgung der Tiere und andererseits Verwahrung und Rückgabe nach Vertragsablauf. Hat der Verwahrer schuldhaft (Beweislast nunmehr nach § 1298 ABGB) seine Verwahrungspflicht verletzt, sodaß er die Tiere nach Vertragsablauf nicht mehr zurückgeben kann (- im vorliegenden Fall konnten die verwahrten Katzen infolge seines fahrlässigen Verhaltens entlaufen - )verliert er seinen Entgeltanspruch für die Verwahrung wegen der letztlich vereitelten Rückgabepflicht, nicht aber den Anspruch auf Erstattung der bis zum Zeitpunkt des Entlaufens tatsächlich aufgewendeten Verpflegs- und Versorgungskosten.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0015104 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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Im Gesetz

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