Kann eine unberechtigte Entlassung nachträglich gültig werden?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1991, zuletzt bestätigt am 30.08.2022 (11 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1991)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Die durch den Vorstand der beklagten Agrargemeinschaft als dem unzuständigen Organ ausgesprochene außerordentliche Kündigung des Pachtvertrags war wegen ihrer Bedingungsfeindlichkeit nicht bloß schwebend unwirksam, sondern grundsätzlich wirkungslos und konnte auch nicht durch die in der Vollversammlung beschlossene Genehmigung nachträglich saniert werden.OGH 1 Ob 201/15p, 31.03.2016
- Nach diesen Grundsätzen ist eine von einem hiezu nach den Organisationsvorschriften nicht (allein) zuständigen Bürgermeister allein ausgesprochene Entlassung nicht nur schwebend, sondern grundsätzlich unwirksam.OGH 9 ObA 148/13z, 19.12.2013
- Hier: Rücktrittserklärung nach § 918 ABGB, welche ex tunc wirkt.OGH 3 Ob 151/13x, 08.10.2013
- § 48 ASGG.OGH 9 ObA 79/92, 13.05.1992
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0019484 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 11.
- OGH 8 ObA 55/22d, 30.08.2022, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja. Eine Entlassung beendet Ihr Dienstverhältnis sofort, selbst wenn es dafür keinen wichtigen Grund gab. Sie können dann Schadenersatz verlangen, haben aber keinen Anspruch mehr auf Weiterbeschäftigung und laufenden Lohn. Dasselbe gilt umgekehrt für einen unberechtigten Austritt.
Nein. Sofort erklärt werden muss nur die Entlassung selbst, nicht ihre Begründung. Nennt Ihr Arbeitgeber dabei einen unrichtigen Grund, bleibt die Entlassung dennoch wirksam, wenn er im Prozess einen tragfähigen Grund nachweist.