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Bekomme ich Investitionen zurück, wenn der Kauf nicht klappt?

günstig für Mieter betrifft Mieter, Pächter, Vermieter, Käufer
Investieren Sie als Mieter oder Pächter in das Bestandobjekt, weil Sie hoffen, es später selbst zu erwerben und den Vorteil dann selbst zu haben, richtet sich Ihr Anspruch nach den Regeln über die Verwendung einer Sache zum Nutzen eines anderen. Es handelt sich dann nicht um die Rückforderung einer Leistung, deren Rechtsgrund weggefallen ist.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1981, zuletzt bestätigt am 31.05.2023 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1981)

Macht der Bestandnehmer Aufwendungen auf die Bestandsache in der Hoffnung, diese erwerben zu können und sich damit den Vorteil dieser Aufwendungen selbst zuzuwenden, begründen diese einen Anspruch nach § 1041 ABGB und nicht nach § 1435 ABGB (3 Ob 24/58).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0019799 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 2.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Vermieter Ersatz für Investitionen des Mieters

Nein. Für Aufwendungen, die Sie als Mieter auf die Wohnung gemacht haben, gelten allein die besonderen Ersatzregeln des Mietrechts; auf die allgemeinen Regeln über ungerechtfertigte Bereicherung können Sie nicht ausweichen. Das gilt auch dann, wenn sich später herausstellt, dass gar kein Mietvertrag zustande gekommen ist. Haben Sie die Instandsetzung schon bei Vertragsabschluss übernommen, steht Ihnen dieser Ersatz überhaupt nicht zu.

günstig für Vermieter Ablöse an den Vermieter kein Aufwandersatz

Nach dieser Regel nicht. Ersetzt werden nur Aufwendungen, die Sie während des laufenden Mietverhältnisses gemacht haben und die entweder dem Vermieter oblagen oder nützlich waren. Eine Ablöse, die Sie dem Vermieter bei Vertragsabschluss für Investitionen gezahlt haben, fällt nicht darunter.

Verwandte Fragen

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