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Bekomme ich meine Ablöse zurück, wenn ich gleich wieder ausziehe?

günstig für Mieter betrifft Mieter, Vermieter, Konsument
Zahlen Sie etwas in der Erwartung, dass ein Dauerverhältnis zustande kommt, können Sie das Geld zurückfordern, wenn es gar nicht zustande kommt. Dasselbe gilt, wenn es nur so kurz gedauert hat, dass die Zahlung dazu in keinem Verhältnis mehr steht.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1969, zuletzt bestätigt am 29.09.2025 (18 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1969)

Die Voraussetzungen des § 1435 ABGB sind gegeben, wenn bei Abschluss eines Dauerschuldverhältnisses eine Leistung in der Erwartung erfolgt, dass dieses Verhältnis in Kraft treten werde, infolge Vertragsauflösung aber überhaupt nicht entsteht (Gschnitzer in Klang 2.Auflage IV/1 S 448). Dies gilt auch dann, wenn das Dauerschuldverhältnis zwar begonnen, aber doch nur so kurze Zeit gedauert hat, dass die Leistung zur Höhe des gegebenen Betrages in keinem Verhältnis mehr steht. (Hier: Vertragsauflösung zufolge vereinbarungswidriger Unterlassung der Adaptierung der Wohnung durch den Vermieter - Rückforderung der Investitionsablöse nach zwei monatiger Wohnungsbenützung).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 9 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0033883 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 18.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Vermieter Ablöse an den Vermieter kein Aufwandersatz

Nach dieser Regel nicht. Ersetzt werden nur Aufwendungen, die Sie während des laufenden Mietverhältnisses gemacht haben und die entweder dem Vermieter oblagen oder nützlich waren. Eine Ablöse, die Sie dem Vermieter bei Vertragsabschluss für Investitionen gezahlt haben, fällt nicht darunter.

günstig für Vermieter Rückgabe trotz offener Forderung

Nein. Nach dem Ende eines Miet- oder Pachtverhältnisses müssen Sie das Objekt zurückgeben; Sie dürfen es nicht zurückbehalten und auch nicht mit Gegenforderungen aufrechnen. Auch die Behauptung, Sie hätten investiert, schützt Sie davor nicht. Dasselbe gilt bei einem Wohnrecht.

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