Entsteht ein Mietvertrag, wenn ich jahrelang Miete zahle?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1995, zuletzt bestätigt am 27.11.2024 (13 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1995)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Dies ist jedoch dann nicht der Fall, wenn aus den Umständen des Einzelfalls für den Benützer der Wohnung klar erkennbar ist, dass ein diesbezüglicher Vertragswille der Gegenseite nicht vorliegt.OGH 3 Ob 177/13w, 22.01.2014
- Hier: Konkludenz bejaht.OGH 7 Ob 149/07y, 29.10.2007
- Hier: Konkludenter Beitritt zu einem unternehmensbezogenen Wärmelieferungsvertrag nach Kauf des Unternehmens dadurch, dass der Wärmelieferant auf die Unternehmensübernahme hingewiesen und ausdrücklich aufgefordert wurde, die Rechnungen nach einem bestimmten Datum an die Firmenanschrift des Käufers zu richten und in der Folge monatelang sämtliche vorgeschriebenen Zahlungen - wenn auch unter Vorbehalt - entrichtet wurden.OGH 3 Ob 124/03m, 21.08.2003
- Bei Dauerschuldverhältnissen kann ein Verhalten durch lange Zeit Schlüsse auf einen besonderen Willen besonders nahelegen (Rummel in Rummel3 § 863 ABGB Rz 21).OGH 3 Ob 124/03m, 21.08.2003
- Die unbeanstandete Annahme eines Entgelts für die Benutzung von Räumen durch längere Zeit kann nur dann als stillschweigender Abschluss eines Mietvertrages angesehen werden, wenn kein anderer Grund für die Zahlung in Frage kommt.OGH 8 Ob 67/99g, 26.08.1999
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0082191 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 13.
- OGH 3 Ob 204/24g, 27.11.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 96/21k, 27.07.2021, Fall aus Steiermark
- OGH 5 Ob 8/19s, 25.04.2019, Fall aus Wien
- OGH 3 Ob 247/18x, 23.01.2019, Fall aus Vorarlberg
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nicht allein deswegen. Ein Mietvertrag entsteht auch stillschweigend nur, wenn beide Seiten einen Vertrag schließen wollten. Zahlungen des Lebensgefährten zu den Wohnungskosten sind meist bloß Beiträge zur gemeinsamen Lebensführung und machen ihn nicht zum Mieter.
Bleibt jemand nach dem Ende eines befristeten Vertrages im Objekt, wird eine stillschweigende Verlängerung vermutet. Diese Vermutung ist widerlegt, wenn der andere Vertragsteil sofort und für jeden erkennbar erklärt oder handelt, dass er den Vertrag nicht fortsetzen will. Es darf dann bei sachlicher Betrachtung kein Zweifel an seiner ernsthaften Ablehnung bestehen.