Kann ich beim Zivilgericht klagen, wenn ich fremde Kosten trug?
günstig für Zahler betrifft Zahler, Angehörige, Gemeinden, Unternehmer
Wenn Sie einen Aufwand getragen haben, den eigentlich ein anderer hätte tragen müssen, können Sie den Ersatz vor dem Zivilgericht einklagen. Das gilt auch dann, wenn die Verpflichtung des anderen aus dem öffentlichen Recht stammt.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1951, zuletzt bestätigt am 28.07.2026 (17 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1951)
Das Begehren nach § 1042 ABGB ist auch dann im Rechtsweg geltend zu machen, wenn die gesetzliche Verpflichtung des Beklagten zu dem Aufwand öffentlich - rechtlicher Natur ist.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Verwendungsanspruch der Gemeinde auf Zahlung der Kosten der Herstellung des Wasseranschlusses.OGH 4 Ob 50/21p, 22.09.2021
- Die Übernahme allgemeiner öffentlicher Pflichten, bezüglich derer kein subjektives Recht einer bestimmten Person besteht, berechtigt den Leistenden nicht zu Ersatzforderungen nach § 1042 ABGB.OGH 4 Ob 119/15a, 27.01.2016
- Hier: Die Berechtigung des geltend gemachten Anspruchs kann im vorliegenden Fall jedoch nicht von den ordentlichen Gerichten überprüft werden. § 14 Abs 4 TGSG sieht nämlich unterschiedslos für alle Arten der Grundsicherung, also auch für eine solche, die im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung gewährt wird, die Geltendmachung von Ersatzansprüchen im Verwaltungsweg vor.OGH 6 Ob 173/13d, 28.11.2013
- Daran hat der Oberste Gerichtshof unter Auseinandersetzung mit Lehrmeinungen zumindest für die Fälle festgehalten, in denen weder eine verwaltungsbehördliche Zuständigkeit noch die Zuständigkeit des Verfassungsgerichtshofs nach Art 137 B‑VG besteht und somit die Rechtsordnung keinen anderen Weg eröffnet, eine ungerechtfertigte Vermögensverschiebung wie die behauptete rückgängig zu machen.OGH 6 Ob 173/13d, 28.11.2013
- Hier: Ausführliche Auseinandersetzung mit der bisherigen Rechtsprechung und den hiezu ergangenen Lehrmeinungen.OGH 1 Ob 195/10y, 23.02.2011
Alle 6 Ergänzungen anzeigen
- Doch setzt dies voraus, daß ein Dritter einen Aufwand machte, den der Beklagte aufgrund einer öffentlich - rechtlichen Verpflichtung hätte machen müssen.OGH 2 Ob 573/88, 11.10.1988
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0019882 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 17.
- OGH 2 Ob 26/26a, 28.07.2026, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 50/21p, 22.09.2021, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
Verwandte Fragen
Vertragsrecht · Ersatz für eine fremde Zahlung
Vertragsrecht · Ersatz für fremden Aufwand
Vertragsrecht · Rechtsgrund der fremden Verpflichtung
Vertragsrecht · Umfang des Ersatzes für fremden Aufwand
Verfahrensrecht · Kosten des Privatbeteiligten im Strafverfahren