Wie viel bekomme ich zurück, wenn ich für andere zahlte?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1977, zuletzt bestätigt am 28.05.2024 (31 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1977)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Unterhaltspflicht und TMSGOGH 1 Ob 60/23i, 27.06.2023
- Nach § 858 Satz 2 ABGB steht es dem zur Errichtung einer Einfriedung verpflichteten Liegenschaftseigentümer grundsätzlich frei, auf welche konkrete Weise er seine Verpflichtung erfüllt. Dies kann aber nicht dazu führen, dass der nach § 1042 ABGB aufgrund einer Ersatzvornahme regressberechtigte Liegenschaftsnachbar nur auf die billigste mögliche Einfriedungslösung verwiesen wäre.OGH 8 Ob 126/22w, 16.12.2022
- Hier: Aufgewendeten Kosten für die Errichtung einer Anlage auf fremdem Grund sind gemäß § 1042 ABGB ersatzfähig, sofern der Beklagte materiell-rechtlich selbst zu diesem Aufwand verpflichtet gewesen wäre.OGH 8 Ob 126/22w, 16.12.2022
- Hier: Verwendungsanspruch der Gemeinde auf Zahlung der Kosten der Herstellung des Wasseranschlusses.OGH 4 Ob 50/21p, 22.09.2021
- Der Umfang des Regressanspruchs ist zweifach begrenzt, und zwar einerseits mit der Leistung des Verkürzten und andererseits mit dem Umfang der Verpflichtung des Bereicherten.OGH 3 Ob 42/14v, 21.05.2014
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- Ist die Höhe des Überschusses nicht strittig, kann im Verfahren nach § 52 Abs 1 Z 6 WEG iVm § 31 Abs 3 WEG auch der bloße Herausgabeanspruch durchgesetzt werden.OGH 5 Ob 148/13w, 20.05.2014
- Hievon ist jede vom Gesetz anerkannte Verpflichtung, auch eine solche vertraglicher Natur, erfasst.OGH 2 Ob 157/12w, 29.11.2012
- Hier: Unterhalt.OGH 4 Ob 74/10a, 13.07.2010
- Da die Kläger somit keine fremde Schuld erfüllt haben, kommt ein Ersatzanspruch gemäß § 1042 ABGB gegen die Gemeinde nicht in Frage.OGH 1 Ob 157/07f, 22.10.2007
- Der Ersteher eines Hauses, der dessen Baugebrechen behebt, erfüllt nämlich eine nach der Bauordnung ihn selbst treffende Verpflichtung, und nicht etwa eine Verpflichtung der Baubehörde.OGH 1 Ob 157/07f, 22.10.2007
- Hier: Aufwand für baubehördlich aufgetragene Instandsetzungsarbeiten an einer Liegenschaft.OGH 1 Ob 157/07f, 22.10.2007
- Diese Tatbestandsvoraussetzung des § 1042 ABGB gilt im übrigen nach ständiger Rechtsprechung auch bei der Erfüllung fremder Vertragspflichten.OGH 4 Ob 518/96, 26.02.1996
- Erfüllt der Zahlende aber nur eine eigene Schuld, dann ist diese Gesetzesbestimmung nicht anwendbar.OGH 8 Ob 649/86, 12.03.1987
- § 1042 ist beim Bestehen einer eigenen Schuld höchstens anwendbar, soweit sie der fremden subsidiär war.OGH 7 Ob 52/83, 08.03.1984
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0104142 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 6 von 31.
- OGH 2 Ob 65/24h, 28.05.2024, Fall aus Wien
- OGH 8 Ob 126/22w, 16.12.2022, Fall aus Wien
- OGH 8 Ob 93/21s, 22.10.2021, Fall aus Salzburg
- OGH 4 Ob 50/21p, 22.09.2021, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 69/19m, 31.07.2019, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 209/17i, 23.01.2018, Fall aus Salzburg
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ansprüche, weil jemand eine fremde Sache zum eigenen Nutzen verwendet hat, verjähren grundsätzlich erst nach dreißig Jahren. Die kurze Frist gilt nur, wenn es um Leistungen oder Lieferungen im geschäftlichen Betrieb geht.
Ersatz für die Verwendung kann nicht nur der Eigentümer im engen Sinn verlangen, sondern jeder, dem ein Vermögenswert rechtlich zugeordnet ist. Das gilt auch für bloße Forderungen gegen bestimmte Personen. Es genügt, dass die Rechtsordnung Ihre Vermögensposition in diese Richtung schützt.