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Kann ich Geld zurückfordern, das ich für jemanden bezahlt habe?

günstig für Zahler betrifft Zahlende, Eltern, Unterhaltspflichtige, Angehörige
Ja. Haben Sie einen Aufwand getragen, den nach dem Gesetz ein anderer hätte tragen müssen, wird im Zweifel angenommen, dass Sie das Geld zurückhaben wollten. Wer meint, Sie hätten schenken wollen, muss das beweisen; ein Verzicht wird nicht vermutet.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1954, zuletzt bestätigt am 22.09.2021 (34 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1954)

Der animus obligandi ist im Zweifel anzunehmen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 8 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0019915 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 34.

Im Gesetz

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