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Bekomme ich Geld zurück, wenn ich fremden Unterhalt zahlte?

günstig für Zahler betrifft Eltern, Unterhaltspflichtige, Großeltern, Dritte
Zahlen Sie den gesetzlichen Unterhalt für jemand anderen und erwarten Sie dafür Ersatz, erlischt die Unterhaltspflicht in diesem Umfang. Sie können den gezahlten Betrag vom Unterhaltspflichtigen ersetzt verlangen. Das gilt nicht, wenn Sie schenken wollten.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1988, zuletzt bestätigt am 28.10.2025 (21 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1988)

Leistet ein Dritter den gesetzlichen Unterhalt in der Erwartung des Ersatzes vom Unterhaltsschuldner, so ist die Unterhaltsverpflichtung im Umfang der erbrachten Leistung erloschen. Dem Leistenden steht - außer bei Schenkungsabsicht - der Anspruch nach § 1042 ABGB gegen den Unterhaltspflichtigen zu.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0020019 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 21.

Im Gesetz

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