Bekomme ich Unterhalt zurück, wenn ich doch nicht der Vater bin?
günstig für Scheinvater betrifft Scheinväter, Väter, Kinder, Mütter
Ja. Wurde das Anerkenntnis für unwirksam erklärt oder gerichtlich festgestellt, dass Sie nicht der Vater sind, können Sie den gezahlten Unterhalt vom wirklichen Unterhaltspflichtigen ersetzt verlangen, außer Sie wollten schenken. Der Ersatz ist doppelt begrenzt: durch das, was Sie geleistet haben, und durch das, was der wirkliche Unterhaltsschuldner geschuldet hätte.
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Ständige Rechtsprechung seit 1992, zuletzt bestätigt am 28.08.2019 (8 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1992)
Erbringt ein Dritter, der vorerst - sei es, weil er die Vaterschaft in der Meinung, Vater zu sein, anerkannt hat oder als Vater festgestellt wurde - unterhaltspflichtig war, Unterhaltsleistungen, so steht ihm nach Beseitigung des ihn als Vater feststellenden Rechtsaktes (Unwirksamerklärung des Vaterschaftsanerkenntnisses oder Gerichtsurteil) - außer bei Schenkungsabsicht gegen den in Wahrheit nach dem Gesetz Unterhaltspflichtigen ein Ersatzanspruch nach § 1042 ABGB zu. Der Umfang dieses Ersatzanspruches bestimmt sich einerseits nach der Leistung des Scheinvaters, er ist aber anderseits auch durch die dem wahren Unterhaltsschuldner nach dem Gesetz obliegende Unterhaltsverpflichtung begrenzt.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Zur Zulässigkeit der Inzidentfeststellung der Vaterschaft.OGH 7 Ob 60/15x, 02.07.2015
- Der Umfang des Regressanspruchs ist zweifach begrenzt, und zwar einerseits mit der Leistung des Verkürzten und andererseits mit dem Umfang der Verpflichtung des Bereicherten.OGH 3 Ob 42/14v, 21.05.2014
- Der Nutzen des wahren Unterhaltspflichtigen liegt dabei darin, dass im Umfang der vom Scheinvater erbrachten Leistung der gesetzliche Unterhaltsanspruch des Kindes erloschen ist und er, der wahre Unterhaltsschuldner, von seiner Verpflichtung im Ausmaß der vom Scheinvater (Verkürzten) erfüllten Unterhaltsschuld befreit ist.OGH 10 Ob 115/07w, 15.01.2008
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0020073 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 8.
- OGH 7 Ob 185/18h, 28.08.2019, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
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