Bekomme ich Unterhalt zurück, wenn das Kind nicht von mir stammt?
günstig für Scheinvater betrifft Ehemänner, Väter, Mütter, Kinder
Ja, von Ihrer früheren Ehefrau. Haben Sie für ein in aufrechter Ehe geborenes Kind Unterhalt gezahlt, weil Sie es für Ihr eigenes hielten, obwohl es nicht von Ihnen abstammt, ist dieser Vermögensschaden vom Schutzzweck der ehelichen Pflichten erfasst. Sie haben deshalb einen Schadenersatzanspruch gegen sie.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 2018, zuletzt bestätigt am 27.11.2018 (1 Entscheidung).
Stichwort des Gerichts (2018)
Vermögensschäden eines Ehemanns und Scheinvaters in Form von Unterhaltszahlungen an ein in aufrechter Ehe geborenes Kind der Ehegattin, das nicht vom Ehemann abstammt, das der Ehemann aber für sein eigenes Kind hält, fallen unter den Schutzzweck des § 90 ABGB und begründen einen Schadenersatzanspruch gegen die frühere Ehegattin.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0132376 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 4 Ob 82/18i, 27.11.2018, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 90
- ABGB § 1295 · Von der Verbindlichkeit zum Schadenersatze
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