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Zählt es als Vorteil, wenn sich jemand Ausgaben erspart?

günstig für Gläubiger betrifft Gläubiger, Schuldner, Geschädigte
Ein Vorteil liegt nicht nur dann vor, wenn jemand etwas dazubekommt. Auch die Ersparnis von Ausgaben zählt als Nutzen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1974, zuletzt bestätigt am 03.06.2025 (20 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1974)

Nutzen kann auch in der Ersparung von Auslagen liegen (Stanzl in Klang 2. Auflage IV/1, 919; SZ 26/195, SZ 44/92, MietSlg 24106 und andere).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0020139 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 20.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schuldner Ersatz für eine fremde Zahlung

Ja. Wer für Sie einen Aufwand macht, den Sie nach dem Gesetz selbst hätten tragen müssen, kann Ersatz verlangen. Der Anspruch richtet sich aber ganz nach Ihrer eigenen Schuld: Nur soweit diese dem Grunde und der Höhe nach besteht, müssen Sie zahlen, und alle Einwendungen gegen sie können Sie auch dem Zahler entgegenhalten.

günstig für Schuldner Rückgriff erst nach eigener Zahlung

Ein Rückgriff gegen den eigentlichen Schuldner setzt voraus, dass Sie bereits gezahlt haben. Vorher können Sie den Ersatz nicht verlangen.

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