Zählt es als Vorteil, wenn sich jemand Ausgaben erspart?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1974, zuletzt bestätigt am 03.06.2025 (20 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1974)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Wie hoch die erzielte Ersparnise ist, ist nach den konkreten Umständen des Einzelfalls zu ermitteln, das gewonnene Ergebnis somit eine Tatsachenfeststellung.OGH 3 Ob 61/08d, 11.06.2008
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0020139 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 20.
- OGH 10 Ob 20/25a, 03.06.2025, Fall aus Burgenland
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja. Wer für Sie einen Aufwand macht, den Sie nach dem Gesetz selbst hätten tragen müssen, kann Ersatz verlangen. Der Anspruch richtet sich aber ganz nach Ihrer eigenen Schuld: Nur soweit diese dem Grunde und der Höhe nach besteht, müssen Sie zahlen, und alle Einwendungen gegen sie können Sie auch dem Zahler entgegenhalten.
Ein Rückgriff gegen den eigentlichen Schuldner setzt voraus, dass Sie bereits gezahlt haben. Vorher können Sie den Ersatz nicht verlangen.