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Wann hat jemand von meiner Sache tatsächlich einen Vorteil?

günstig für Gläubiger betrifft Gläubiger, Schuldner, Geschädigte
Ein Nutzen liegt vor, wenn sich die Verhältnisse bei dem anderen bei vernünftiger Beurteilung verbessert haben. Es kommt also nicht auf sein eigenes Empfinden an, sondern auf eine sachliche Betrachtung.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1974, zuletzt bestätigt am 03.06.2025 (7 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1974)

Ein "Nutzen" liegt vor, wenn die Verhältnisse beim Geschäftsherrn bzw Bereicherten "bei vernünftiger Beurteilung verbessert" wurden (Stanzl in Klang 2. Auflage IV/1, 901, 919).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0020148 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 7.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schuldner Zeitpunkt der Schadensberechnung

Verglichen wird Ihre Vermögenslage bei rechtzeitiger Erfüllung mit jener nach dem Ausbleiben der Leistung. Die Zeitpunkte dürfen Sie nicht frei wählen: Maßgeblich sind einerseits die vertragsgemäße Abwicklung, andererseits der Moment, in dem die Verzögerung erkennbar und weiteres Zuwarten unzumutbar war. Sie dürfen den Rücktritt daher nicht hinauszögern.

günstig für Schuldner Erfüllungsübernahme und Belastungsübernahme

Verspricht Ihnen jemand, Ihnen die wirtschaftliche Last Ihrer Schuld abzunehmen, wirkt das nur zwischen Ihnen beiden; Ihr Gläubiger erhält daraus kein Recht. Die Schuld muss wenigstens dem Grunde nach feststehen, sie darf aber auch erst künftig entstehen und der Höhe nach offen sein.

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