Wie mache ich mein Rückkaufsrecht am Grundstück geltend?
günstig für Wiederkaufsberechtigter betrifft Käufer, Verkäufer, Grundstückseigentümer, Gemeinden
Grundlage eines Wiederkaufsrechts ist der ursprüngliche Kaufvertrag. Zur Ausübung genügt Ihre einseitige Erklärung, die Sache zurückzuverlangen, und Sie können sie auch noch mit der Klage abgeben. Damit kommt der schon im ersten Kaufvertrag bedingt vereinbarte zweite Kaufvertrag zustande, nun mit vertauschten Rollen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1971, zuletzt bestätigt am 21.10.2025 (11 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1971)
Die Rechtsgrundlage eines Wiederkaufsrechtes ist der ursprüngliche Kaufvertrag. Zur Geltendmachung genügt die einseitige - auch noch mit der Klage abgebbare - Erklärung des Wiederkaufsberechtigten, die Rückstellung des Kaufgegenstandes zu fordern. Mit dieser Erklärung kommt der bereits mit dem ersten Kaufvertrag bedingt abgeschlossene zweite Kaufvertrag mit umgekehrten Parteirollen zustande.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Der ursprüngliche Kaufvertrag bleibt neben dem Wiederkaufvertrag aufrecht.OGH 8 Ob 84/21t, 03.08.2021
- Das Wiederkaufsrecht kann schon vor vollständiger Erfüllung des ersten Kaufvertrags ausgeübt werden.OGH 8 Ob 84/21t, 03.08.2021
- Mit dieser Erklärung kommt der bereits mit dem ersten Kaufvertrag bedingt abgeschlossene zweite Kaufvertrag mit umgekehrten Parteirollen zustande.OGH 8 Ob 84/21t, 03.08.2021
- Hier: Das Wiederkaufsrecht im Sinn des § 1068 erster Satz ABGB ist das Recht, eine verkaufte Sache wieder einzulösen.OGH 8 Ob 84/21t, 03.08.2021
- Wesentliches Merkmal eines Wiederkaufsrechts ist es, dass die verkaufte Sache zu einem bestimmten oder bestimmbaren Preis wieder zurückgekauft werden kann.OGH 9 Ob 8/07b, 07.05.2008
Alle 7 Ergänzungen anzeigen
- Das Wiederkaufsrecht wird durch einseitige, unwiderrufliche Erklärung ausgeübt.OGH 3 Ob 131/02i, 27.11.2002
- KaufvorvertragOGH 1 Ob 625/81, 15.07.1981
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0020175 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 11.
- OGH 8 Ob 101/25y, 21.10.2025, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 58/17s, 23.05.2017, Fall aus Niederösterreich
Im Gesetz
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