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Wie kommt der Rückkauf beim Wiederkaufsrecht zustande?

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Erklärt der Berechtigte einseitig, dass er zurückkauft, kommt der schon im ursprünglichen Kaufvertrag bedingt vereinbarte zweite Kaufvertrag mit vertauschten Rollen zustande. Der erste Kaufvertrag bleibt wirksam und ist weiterhin die Grundlage des Wiederkaufsrechts. Der Wiederkaufsverpflichtete ist deshalb nicht wie ein bloß befristeter Eigentümer zu behandeln.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2017, zuletzt bestätigt am 23.05.2017 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (2017)

Durch die Ausübung des verbücherten Wiederkaufsrechts mittels einseitiger Erklärung des Wiederkaufsberechtigten kommt der bereits im ursprünglichen Kaufvertrag bedingt abgeschlossene zweite Kaufvertrag mit umgekehrten Parteirollen zustande. Der erste Kaufvertrag verliert dadurch nicht seine Wirksamkeit, er bleibt Rechtsgrundlage des Wiederkaufsrechts. Die Rechtsstellung des Wiederkaufsverpflichteten ist nicht der eines auflösend bedingten oder zeitlich beschränkten Eigentümers gleichzuhalten. Die Anwendbarkeit des § 468 ABGB auf Belastungen, die nach Verbücherung des Wiederkaufsrechts erfolgten, scheidet aus.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0131500 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Verkäufer Wiederkaufsrecht im Grundbuch

Die Eintragung verstärkt Ihr Recht: Sie können die Sache dann auch von einem Dritten herausverlangen, der sie inzwischen erworben hat. Inhaltlich erweitert wird das Recht dadurch nicht, es bleibt in den Grenzen, die das Gesetz zieht.

günstig für Verkäufer Wiederkaufsrecht als bedingter Kauf

Der Vorbehalt, eine verkaufte Sache später wieder einlösen zu dürfen, ist kein Vorvertrag, sondern ein bedingter Kauf. Die Regel, dass eine Zusage bei wesentlich geänderten Umständen nicht mehr bindet, ist darauf nicht anzuwenden.

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