Verliere ich mein Vorpachtrecht, wenn ich es einmal nicht nutze?
günstig für Pächter betrifft Pächter, Verpächter, Mieter, Untermieter
Nein. Anders als ein Vorkaufsrecht erlischt ein Vorpachtrecht nicht schon dadurch, dass Sie es bei einer an sich möglichen Gelegenheit nicht ausgeübt haben. Dasselbe gilt für ein Vormietrecht und ein Voruntermietrecht.
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Ständige Rechtsprechung seit 1952, zuletzt bestätigt am 20.04.2016 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1952)
Vorpachtrechte erlöschen - im Gegensatz zum Vorkaufsrecht - nicht, wenn sie bei einer an sich möglichen Gelegenheit nicht ausgeübt worden sind.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Das selbe gilt für Vor‑(unter‑)mietrechte.OGH 4 Ob 237/15d, 20.04.2016
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0020229 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 4 Ob 237/15d, 20.04.2016, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
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