Bleibt mein Mietvertrag gültig, wenn der Nacherbe übernimmt?
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Ständige Rechtsprechung seit 1992, zuletzt bestätigt am 23.06.2021 (5 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1992)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- § 1120 ABGB ist im Substitutionsfall auch analog auf den Übergang der Bestandsache vom befreiten Vorerben auf den Nacherben anzuwenden.OGH 6 Ob 66/05g, 12.10.2006
- Ob diese mit dem Recht des Vorerben eo-ipso erlöschen, ist strittig, wird aber überwiegend verneint. Der Nacherbe tritt in sie ein und kann sie nur unter den allgemeinen Voraussetzungen auflösen.OGH 5 Ob 182/00a, 19.12.2000
- Im Rahmen des Nutzungsrechtes kann der Vorerbe auch längerfristige Bestandverträge abschließen.OGH 5 Ob 182/00a, 19.12.2000
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0012562 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 5.
- OGH 6 Ob 54/21s, 23.06.2021, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 613 · Rechte des Vorerben
- ABGB § 1120
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Ihre Rechte aus einem Miet- oder Pachtvertrag können Sie nicht einfach an eine andere Person übertragen; dazu braucht es die Einwilligung des Vermieters oder Verpächters. Das gilt auch dann, wenn Sie die Rechte in einem Testament weitergeben wollen.
Nein. Ein Mietvertrag bringt Ihnen nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten; beide bilden ein einheitliches Ganzes, von dem sich die Rechte nicht abtrennen lassen. Eine Vereinbarung mit einem Dritten über die Abtretung der Mietrechte wirkt gegenüber dem Vermieter nur, wenn dieser zustimmt und der Dritte auch in die Pflichten eintritt. Das gilt auch für eine Übertragung im Scheidungsvergleich.