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Bleibt mein Mietvertrag gültig, wenn der Nacherbe übernimmt?

günstig für Mieter betrifft Mieter, Pächter, Vorerben, Nacherben
Ja. Der Vorerbe darf auch längerfristig vermieten oder verpachten, sogar gegen den Willen des Nacherben. Solche Verträge enden nicht von selbst, wenn das Recht des Vorerben endet. Der Nacherbe tritt in den Vertrag ein und kann ihn nur unter den allgemeinen Voraussetzungen auflösen.

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Ständige Rechtsprechung seit 1992, zuletzt bestätigt am 23.06.2021 (5 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1992)

Der Vorerbe ist zum Abschluss auch langfristiger Bestandverträge über das Substitutionsgut - auch gegen den Willen des Nacherben ( NZ 1930,142 ) - berechtigt; diese erlöschen nicht ipso iure mit dem Recht des Vorerben.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0012562 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 5.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Vermieter Weitergabe von Mietrechten

Nein. Ihre Rechte aus einem Miet- oder Pachtvertrag können Sie nicht einfach an eine andere Person übertragen; dazu braucht es die Einwilligung des Vermieters oder Verpächters. Das gilt auch dann, wenn Sie die Rechte in einem Testament weitergeben wollen.

günstig für Vermieter Abtretung von Mietrechten

Nein. Ein Mietvertrag bringt Ihnen nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten; beide bilden ein einheitliches Ganzes, von dem sich die Rechte nicht abtrennen lassen. Eine Vereinbarung mit einem Dritten über die Abtretung der Mietrechte wirkt gegenüber dem Vermieter nur, wenn dieser zustimmt und der Dritte auch in die Pflichten eintritt. Das gilt auch für eine Übertragung im Scheidungsvergleich.

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