Was bringt mir mein Vorpachtrecht, bevor verpachtet wird?
günstig für Verpächter betrifft Pächter, Verpächter, Landwirte, Grundeigentümer
Vorerst nichts am Gebrauch: Das Vorpachtrecht gibt Ihnen noch kein Recht, die Sache zu benützen. Es wirkt erst, wenn der Eigentümer an einen Dritten verpachten will, denn dann muss er es Ihnen anbieten. Erklären Sie fristgerecht, davon Gebrauch zu machen, treten Sie in den mit dem Dritten geschlossenen Pachtvertrag ein.
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Ständige Rechtsprechung seit 1973, zuletzt bestätigt am 16.12.2021 (3 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1973)
Das Vorpachtrecht räumt dem Berechtigten noch nicht das Recht auf den Gebrauch des Pachtobjektes ein, sondern gibt ihm nur die Möglichkeit, von seinem Rechte im Falle der Verpachtung an eine dritte Person Gebrauch zu machen. Erst durch die nach Anbot der Einlösung fristgerecht abgegebenen Erklärung, von seinem Vorpachtrechte Gebrauch zu machen, tritt der Vorpachtberechtigte in den zwischen dem Belasteten und dem Dritten abgeschlossenen Pachtvertrag ein.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0020374 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 5 Ob 222/21i, 16.12.2021, Fall aus Burgenland
Im Gesetz
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