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Muss ich reagieren, wenn mir nur ein Verkaufswunsch mitgeteilt wird?

günstig für Vorkaufsberechtigter betrifft Vorkaufsberechtigte, Eigentümer, Käufer
Nein. Ein Einlösungsanbot an Sie wirkt nur, wenn tatsächlich ein bindendes Angebot eines Dritten vorliegt; ein bloßes Verkaufsangebot des Verpflichteten an den Dritten reicht nicht. Dass ein bindendes Angebot vorliegt, muss derjenige beweisen, der zum Anbot verpflichtet ist.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1934, zuletzt bestätigt am 13.06.2019 (8 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1934)

Das Anbot der Einlösung an den Vorkaufsberechtigten ist nur dann wirksam, wenn ein bindender Antrag eines Dritten vorliegt; diese Voraussetzung hat der Anbotsverpflichtete zu erweisen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0020275 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 8.

Im Gesetz

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