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Was gilt, wenn man mir das Vorkaufsrecht ungenau anbietet?

günstig für Vorkaufsberechtigter betrifft Vorkaufsberechtigte, Verkäufer, Käufer
Wer Ihnen den Vorkauf anbietet, muss Ihnen jene Angaben liefern, die Sie brauchen, um von Ihrem Recht Gebrauch zu machen. Ein unzureichendes Anbot löst Ihre Pflicht zur Einlösung nicht aus. Ihr Vorkaufsrecht selbst bleibt davon unberührt.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1986, zuletzt bestätigt am 10.03.2022 (10 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1986)

Das Einlösungsanbot muss dem Berechtigten die Information bieten, die er benötigt, um von seinem Einlösungsrecht Gebrauch machen zu können. Eine unzureichende Anbietung löst die Einlösungspflicht nicht aus, kann aber umgekehrt am Recht des Verkaufsberechtigten auf Ausübung des Vorkaufsrechtes an sich nichts ändern.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0020353 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 10.

Im Gesetz

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