Was gilt, wenn man mir das Vorkaufsrecht ungenau anbietet?
günstig für Vorkaufsberechtigter betrifft Vorkaufsberechtigte, Verkäufer, Käufer
Wer Ihnen den Vorkauf anbietet, muss Ihnen jene Angaben liefern, die Sie brauchen, um von Ihrem Recht Gebrauch zu machen. Ein unzureichendes Anbot löst Ihre Pflicht zur Einlösung nicht aus. Ihr Vorkaufsrecht selbst bleibt davon unberührt.
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Ständige Rechtsprechung seit 1986, zuletzt bestätigt am 10.03.2022 (10 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1986)
Das Einlösungsanbot muss dem Berechtigten die Information bieten, die er benötigt, um von seinem Einlösungsrecht Gebrauch machen zu können. Eine unzureichende Anbietung löst die Einlösungspflicht nicht aus, kann aber umgekehrt am Recht des Verkaufsberechtigten auf Ausübung des Vorkaufsrechtes an sich nichts ändern.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Der Vorkaufsberechtigte wurde nicht darüber informiert, dass die Kaufvertragsparteien eine im Kaufvertrag enthaltene Bedingung (Vorbehalt des besseren Käufers) im Voraus abbedungen hatten.OGH 4 Ob 200/23z, 20.02.2024
- Hier wurde das Erfordernis der gehörigen Anbietung mit der Vorlage einer mit der „Grundverkehrsstampiglie“ versehenen Ausfertigung des Kaufvertrags in einem Vorprozess als erfüllt angesehen.OGH 2 Ob 27/13d, 07.05.2013
- Durch die bloße Kenntnisnahme des möglichen, von den Vertragsteilen des Übergabsvertrages aber bestrittenen Vorkaufsfalles anlässlich des Rekurses im Grundbuchsverfahren durch die Vorkaufsberechtigte wird den an das Einlösungsanbot zu stellenden Anforderungen nicht entsprochen.OGH 5 Ob 2299/96s, 27.05.1997
- Ein gehöriges Einlösungsangebot hat detaillierte Angaben über die vom Vorkaufsberechtigten mitzuerwerbenden Sachen (Mengenkauf) zu enthalten hat. Erst die genaue Auflistung und Beschreibung dieser Sachen gibt dem Vorkaufsberechtigten jene Entscheidungshilfen zur Hand, die er zur Ausübung seines Vorkaufsrechtes braucht; ist dies nicht der Fall, so hat der Vorkaufsberechtigte Anspruch auf Ergänzung bzw Klarstellung. Ehe diese erfolgt, wird die Frist des § 1075 ABGB nicht in Gang gesetzt.OGH 5 Ob 39/95, 28.02.1995
- Hier nicht ausreichend: "Vorsichtshalber" Anbieten an nur einen von zwei "im Zweifel gleichteilig" Vorkaufsberechtigten, mit dem Hinweis, dass der andere Berechtigte gleich ihm (dem Verkäufer) der Ansicht sei, es liege kein Vorkaufsfall vor, wobei dem anderen die Ausübung des Vorkaufsrechtes nicht angeboten wurde.OGH 6 Ob 739/87, 24.03.1988
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0020353 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 10.
- OGH 5 Ob 8/22w, 10.03.2022, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 51/19i, 13.06.2019, Fall aus Tirol
Im Gesetz
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