Kann ich ein Anbot verlangen, obwohl ich alles schon weiß?
günstig für Eigentümer betrifft Vorkaufsberechtigte, Eigentümer, Käufer
Nein. Das Anbot soll Sie nur über den Vorkaufsfall und dessen vollen Inhalt in Kenntnis setzen. Kennen Sie all diese Umstände bereits, können Sie Ihr Einlösungsrecht auch ohne Anbot ausüben und haben deshalb keinen Anspruch darauf.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1981, zuletzt bestätigt am 13.06.2019 (4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1981)
Sinn der Anbietungspflicht ist es, den Berechtigten vom Vorkaufsfall und dessen vollem Inhalt in Kenntnis zu setzen, damit er von seinem Einlösungsrecht Gebrauch machen kann. Hat der Berechtigte aber bereits Kenntnis aller dieser Umstände, dann ist ein Anbot für ihn nicht mehr erforderlich, weil er von seinem Einlösungsrecht auch ohne Anbot Gebrauch machen kann. In diesem Fall kann er daher keinen Anspruch auf Anbietung erheben.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Bei nicht gehöriger Anbietung beginnt der Fristenlauf des § 1075 ABGB ungeachtet dessen, daß durch Übermittlung des geschlossenen Kaufvertrages eindeutige Kenntnis vom Kauf erlangt wurde, nicht.OGH 6 Ob 739/87, 24.03.1988
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0020309 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 4.
- OGH 5 Ob 51/19i, 13.06.2019, Fall aus Tirol
Im Gesetz
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