Muss ein Mietvertrag befristet sein?
betrifft Mieter, Vermieter, Pächter, Verpächter
Wenn das Gesetz verlangt, dass ein Bestandvertrag auf gewisse Zeit geschlossen wird, sollen damit nur immerwährende Nutzungsverhältnisse ausgeschlossen werden. Eine feste Befristung ist damit nicht gefordert.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 1982, zuletzt bestätigt am 18.03.2025 (2 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1982)
Das Gesetz will mit der Bestimmung, daß der Bestandvertrag "auf gewisse Zeit" geschlossen sein muß, nur immerwährende Nutzungsverhältnisse ausschließen.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0020283 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 4 Ob 45/24g, 18.03.2025, Fall aus Kärnten
Im Gesetz
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