Muss der neue Eigentümer meinen befristeten Mietvertrag einhalten?
günstig für Erwerber betrifft Mieter, Pächter, Käufer, Ersteher, Vermieter
Nur in drei Fällen. Der Käufer oder Ersteher ist an die vereinbarte Bestanddauer gebunden, wenn Ihr Bestandrecht im Grundbuch eingetragen ist, wenn eine Übereinkunft zwischen allen drei Beteiligten getroffen wurde oder wenn Veräußerer und Erwerber einen Vertrag zu Ihren Gunsten geschlossen haben, den Sie nicht zurückgewiesen haben.
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Ständige Rechtsprechung seit 2000, zuletzt bestätigt am 19.10.2016 (4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2000)
Eine Bindung des Erwerbers oder Erstehers des Bestandgegenstands an die vertragliche Bestandzeit besteht nur bei verbüchertem Bestandrecht, Dreiparteienübereinkunft oder einem zwischen Veräußerer und Erwerber geschlossenen und vom Bestandnehmer nicht zurückgewiesenen Vertrag zugunsten Dritter.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0113869 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 4.
- OGH 1 Ob 111/16d, 19.10.2016, Fall aus Vorarlberg
- OGH 1 Ob 173/16x, 19.10.2016, Fall aus Vorarlberg
Im Gesetz
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